Für Reisen in bestimmte Länder Zentralafrikas ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben; in benachbarten Ländern Afrikas sowie in Ländern Zentralamerikas ist die Gelbfieberimpfung dringend zu empfehlen.
Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:
Die Impfung gegen Gelbfieber darf nur von dafür zugelassenen Ärzten durchgeführt werden.
Herr Tobias Wolters M.A. ist als Inhaber der Gelbfieberimpfstelle Nr. 492 ermächtigt und führt die Impfung persönlich durch.
In der Regel sind neben der Gelbfieberimpfung noch weitere Impfungen gegen andere Krankheiten bei Reisen in exotische Destinationen zu empfehlen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt reisemedizinisch beraten lassen. Bitte beachten Sie, daß viele Grundimmunisierungen aus mehreren Impfdosen bestehen und daher einen entsprechenden Vorlauf benötigen (häufig: vier Wochen plus Abstand zum Reisebeginn).
Die Impfung gegen Gelbfieber muß mindestens 10 Tage vor Einreise in das Risikogebiet erfolgen.
Da die Impfung gegen Gelbfieber mit dem Impfstoff Stamaril® eine Lebendimpfung ist, empfehlen wir dringend die Einhaltung einer vierwöchigen Impfkarenz nach Stamaril®-Impfung.
Für die Dokumentation der Gelbfieberimpfung benötigen Sie einen internationalen (= gelben) Impfausweis.
Altersgrenze:
Die Impfung gegen Gelbfieber mit Stamaril® ist in Deutschland nur bis zum 60. Lebensjahr zugelassen, da danach das Risiko schwerer Nebenwirkungen deutlich ansteigt.
Impfungen jenseits dieser Altersgrenze sind zwar medizinisch möglich, erfolgen aber grundsätzlich nur als sogenannte "off-label"-Impfung (d.h. außerhalb der Zulassung) nach entsprechender Aufklärung des Patienten auf sein eigenes Risiko. Wir benötigen dafür zwingend das schriftliche Einverständnis des Patienten. Impfungen ausserhalb der Zulassung für wir nur in Einzelfällen durch nach sorgfältiger Beurteilung des Gesundheitsstatus des Patienten und nur bei medizinisch vertretbaren Abweichungen von der Altersgrenze.
Abrechnung:
Reisemedizinische Beratungen und Impfungen für Privatpatienten werden privatärztlich entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie sind nicht curativ und unterliegen daher der Umsatzsteuer. Da das AMZ Rheine umsatzsteuerpflichtig ist, müssen wir diese Leistungen mit der Mehrwertsteuer (19%) belegen. Eine Kostenerstattung durch Krankenkassen kann individuell möglich sein, unterliegt aber der Rechtsbeziehung Patient - Krankenkasse.
Wir erlauben uns, unsere privatärztlichen Leistungen sofort in bar oder per EC-Karte abzurechnen.